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Inhaltsverzeichnis
Organisation des eLabs
Laborordnung
Mitglieder
Mitglied des eLabs kann jede Person werden, die die Laborordnung des eLabors akzeptiert. Mitglieder können Weisungsbefugte werden und Mitglieder können in den Vorstand gewählt werden.
Weisungsbefugte
Mitglieder können Weisungsbefugte im eLab werden, wenn dies auf einer Sitzung oder Vollversammlung beschlossen wird und anschließend das Einverständnis des Schirmherrens Dr. Bernd Klose gegeben wird. Weisungsbefugte Personen bringen sich verstärkt bei der Organisation des eLabs ein und können beispielsweise Workshops anbieten. Weisungsbefugte können Öffnungszeiten im eLabor anbieten und übernehmen zu diesen Zeiten die Aufsicht im eLabor. Dazu erhalten Weisungsbefugte einen Schlüssel zum eLabor. Geplante Öffnungszeiten werden von den Weisungsbefugten über die Webseite des eLab bekannt gemacht. Eine Spontane Öffnung des Labors ist jedoch auch möglich. Der aktuelle Öffnungsstatus des eLabors wird über das Türschild, die Webseite und einen Telegram-Bot bekannt gegeben.
Vorstand
Der Vorstand des eLabs wird auf einer mindestens jährlich stattfindenden Vollversammlung von den Mitgliedern des eLabs mit einer 2/3 Mehrheit gewählt und kann aus 3, 5 oder 7 Mitgliedern bestehen.
Folgende Referate müssten von den Vorstandsmitgliedern übernommen werden:
Dabei kann für jedes Referat ein*e Stellvertreter*in bestimmt werden.
Referent*in für Sicherheit
Der*die Referent*in für Sicherheit kümmer sich um Sicherheitsunterweisungen und verwaltet die Liste mit den Teilnehmenden der jährlich erforderlichen Sicherheitsunterweisung für selbstständige Arbeit im eLabor. Des Weiteren managt der*die Referent*in für Sicherheit die Zugangsberechtigung/Schlüssel zum eLabor.
Versammlungen
Versammlungen des eLabs sind die Vollversammlung und die Sitzung.