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Organisation des eLabs

Grundlage des eLab ist die Satzung | Satzung. Die aktuell gültige Fassung ist vom 4. Mai 2023.

Laborordnung

Mitglieder

Mitglied des eLabs kann jede Person werden, die die Laborordnung des eLabors akzeptiert. Mitglieder können Weisungsbefugte werden und Mitglieder können in den Vorstand gewählt werden.

Weisungsbefugte

Mitglieder können Weisungsbefugte im eLab werden, wenn dies auf einer Sitzung oder Vollversammlung beschlossen wird und anschließend das Einverständnis des Schirmherrens Dr. Bernd Klose gegeben wird. Weisungsbefugte Personen bringen sich verstärkt bei der Organisation des eLabs ein und können beispielsweise Workshops anbieten. Weisungsbefugte können Öffnungszeiten im eLabor anbieten und übernehmen zu diesen Zeiten die Aufsicht im eLabor. Dazu erhalten Weisungsbefugte einen Schlüssel zum eLabor. Geplante Öffnungszeiten werden von den Weisungsbefugten über die Webseite des eLab bekannt gemacht. Eine Spontane Öffnung des Labors ist jedoch auch möglich. Der aktuelle Öffnungsstatus des eLabors wird über das Türschild, die Webseite und einen Telegram-Bot bekannt gegeben.

Vorstand

Der Vorstand des eLabs wird auf einer mindestens jährlich stattfindenden Vollversammlung von den Mitgliedern des eLabs mit einer 2/3 Mehrheit gewählt und kann aus 3, 5 oder 7 Mitgliedern bestehen.

Folgende Referate müssten von den Vorstandsmitgliedern übernommen werden:

Dabei kann für jedes Referat ein*e Stellvertreter*in bestimmt werden.

Weitere Rollen die dauerhaft oder temporär vergeben werden:

Versammlungen

Versammlungen des eLabs sind die Vollversammlung und die Sitzung.

Vollversammlung

Sitzung

de/public/organization.txt · Zuletzt geändert: 2024/08/08 11:09 von Schmitt, Johannes

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