Der Vorstand besteht aus drei, fünf oder sieben Mitgliedern.
1Der Vorstand wird mindestens einmal pro Jahr auf der Vollversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt. 2Bei der Neuwahl wird über die Entlastung des vorherigen Vorstands abgestimmt.
Folgende Referate müssen von Mitgliedern des Vorstandes übernommen werden:
1Für jedes dieser Referate kann ein*e Stellvertreter*in gewählt werden. 2Eine Ämterhäufung ist möglich, §18 Abs. 5 HWVO NRW bleibt hiervon unberührt.
Der*die Sprecher*in beruft die Sitzungen ein und führt die Redeleitung.
1Der*die Finanzreferent*in führt die laufenden Geschäfte der Initiative nach den Vorgaben des Haushaltsplans und gibt Zahlungsanweisungen an den*die Kassenreferent*in. 2Der*die Finanzreferent*in hat ein Vetorecht bei finanziellen Entscheidungen. 3Ausgaben von 50,01 € bis 200 € können von einer Mehrheit aller Vorstandsmitglieder ohne Sitzung beschlossen werden und müssen dann in der nächsten Sitzung berichtet werden, wobei auch hier der/die Finanzreferent/in ein Vetorecht hat. 4Ausgaben ab 200,01 € bedürfen einer Abstimmung in einer Sitzung. 5 Der*die Finanzreferent*in erstellt den Haushaltsplan für das folgende Haushaltsjahr.
Der*die Kassenreferent*in führt die Zahlungsanweisungen des*der Finanzreferenten*in aus.
1Der Rücktritt eines Vorstandsmitglieds ist jederzeit schriftlich, oder mündlich auf einer Vollversammlung möglich und hat die unverzügliche Nachwahl nach Abs. 2 zur Folge. 2Wenn durch den Rücktritt das Referat des Mitglieds vakant wird, muss das Mitglied dieses Referat weiterhin kommissarisch übernehmen.
Jedes Vorstandsmitglied besitzt uneingeschränktes Hausrecht in den Räumen des eLabors. 2Das Hausrecht soll nur bei Verstößen gegen die Laborordnung oder die Grundsätze der Verfassten Studierendenschaft Anwendung finden.
1Jedem Vorstandsmitglied kann ein konstruktives Misstrauensvotum auf einer Vollversammlung ausgesprochen werden. 2Ein Misstrauensvotum benötigt die Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden Mitglieder der Vollversammlung.